Arbeitsordnung
1. Die Arbeit ist Erholung, jede Art von Anstrengung
ist zu vermeiden, wer bei der Arbeit schwitzt, ist ab sofort zu entlassen!
2. Der Beginn der Arbeitszeit ist dem Ermessen der Arbeitnehmer freigestellt,
darf jedoch nicht vor 10:00 Uhr vormittags liegen. Vor Beginn der Tätigkeit
werden Brötchen, Kaffee und Kuchen gereicht.
3. Der Mindestlohn beträgt 5.000,-DM pro Woche. Zusätzlich gibt es freie Beköstigung,
sowie Bier und Zigaretten.
4. Jeder Arbeitnehmer hat in tadelloser, nach Maß gearbeiteter Kleidung zu
erscheinen. Die Kosten trägt die Firma.
5. Arbeitnehmer, die länger als fünf Wochen im Betrieb sind, werden im Auto
zur Arbeitsstätte und wieder zurück gefahren. Wagen stehen genug zur Verfügung,
ebenso Luxuslimousinen für ältere Arbeitnehmer!
6. Während der Arbeitszeit darf gesungen und auch gepfiffen werden. Wird ein
bekanntes Lied angestimmt, so hat es jeder als seine Pflicht anzusehen, nach
besten Kräften mitzuschunkeln.
7. Von 12:00 Uhr - 15:00 Uhr ist Mittagspause. Der Arbeitgeber sorgt für gutes
Essen, Trinken und ein gemütliches Ruhelager.
8. Wer bei der Arbeit einschläft, darf nicht geweckt werden.
9. Von 15:00 Uhr - 16:00 Uhr ist Kaffeepause. Während dieser Zeit sorgt der
Arbeitgeber für musikalische Unterhaltung.
10. Um 17:00 Uhr ist Feierabend. Beim Verlassen des Arbeitsplatzes ist der Chef
verpflichtet, jedem Arbeitnehmer die Hand zu schütteln und im Namen der Firma für
die aufopfernde Tätigkeit seinen wärmsten Dank auszusprechen!
11. Das Austreten während der Pausen ist möglichst zu unterlassen, dafür ist
die Arbeitszeit da.
12. Will ein Arbeitnehmer heiraten, so hat die Firma für die komplette
Aussteuer zu sorgen. Die Hochzeitsfeier findet in der Wohnung des Chefs statt.
Der Betrieb ist aus diesem Anlass 8 Tage zu schließen.
13. Bei Streitigkeiten unter Arbeitnehmern sind Tisch- und Stuhlbeine möglichst
zu schonen. Knüppel, Waffen und Schlagringe sind beim Betriebsrat zu bekommen.
14. Der Wahlspruch lautet:
ARBEIT LUSTIG UND GEDIEGEN - WAS NICHT FERTIG WIRD BLEIBT LIEGEN!